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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma SONNENSCHUTZWELT GmbH

3443 Einsiedl, Mühlfeldstraße1
(im Folgenden kurz: "SONNENSCHUTZWELT" genannt)

I. Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, welche SONNENSCHUTZWELT im Rahmen ihrer Beauftragung einschließlich Auftragserweiterungen und Folgeaufträge durchführt. SONNENSCHUTZWELT schließt daher Verträge mit Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab.
1.2. Vertragspartner von SONNENSCHUTZWELT ist der jeweilige Auftraggeber, welcher somit auch für die Erfüllung aller aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung resultierenden Forderung haftet.

II. Vertragsschluss
2.1.
Sämtliche Angebote von SONNENSCHUTZWELT sind - sofern nicht gesetzlich ausgeschlossen - grundsätzlich freibleibend.
2.2 Vom Auftraggeber ist eine schriftliche Beauftragung des jeweiligen Angebots zu übermitteln.

III. Lieferung und Leistung
3.1.
Sämtliche von SONNENSCHUTZWELT bekannt gegebenen Preise verstehen sich in Euro (€), die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.
3.2. SONNENSCHUTZWELT wird seine vertragsgegenständliche Leistungspflicht ordnungsgemäß erfüllen.
3.3. Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt.
3.3. Vorgesehene Liefer- und Leistungstermine sind für SONNENSCHUTZWELT dann verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde. Sofern vom Auftraggeber zu verantwortende Verzögerungen eintreten, verlängern sich auch zugesagte Liefer- und Leistungstermine entsprechend.

IV. Rechnungslegung und Zahlung
4.1.
Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 40% zu leisten.
4.2. Die von SONNENSCHUTZWELT gelegten Rechnungen sind binnen 10 Tagen netto ohne Skontoabzug zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche anders lautende Vereinbarung getroffen wird.
4.3. Die Zahlung hat durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu erfolgen. Zahlungen gelten als rechtzeitig geleistet, sofern der Betrag innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist dem Konto von SONNENSCHUTZWELT gutgeschrieben wurde. Andere Zahlungsmodalitäten (Fristen und Zahlungsart) sind ausdrücklich schriftlich vor Auftragserteilung zu vereinbaren.
4.4. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von SONNENSCHUTZWELT mit Gegenforderungen welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
4.5. Im Verzugsfall ist SONNENSCHUTZWELT berechtigt, Verzugszinsen im Ausmaß von zumindest 4 % p .a. zu verrechnen.
4.6. Im Verzugsfall ist der Vertragspartner verpflichtet, die für die Betreibung der Ansprüche von SONNENSCHUTZWELT durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros anfallenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.
4.7. Sofern SONNENSCHUTZWELT das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 7,50 zu bezahlen.

V. Eigentumsrecht
Die gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung(einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von SONNENSCHUTZWELT.

VI. Gewährleistung und Haftung
6.1. Nach Montage bzw. bei Abholung bestellter Ware sind bestehende Mängel schriftlich festzuhalten und vom Auftraggeber und von SONNENSCHUTZWELT zu unterfertigen.
6.2. Eine Mängelrüge nach erfolgter Abnahme bzw. Abholung ist nicht zulässig. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.
6.3. Die Gewährleistung erlischt wenn der Kaufgegenstand durch den Auftraggeber selbstständig unsachgemäß montiert oder mangelhaft instandgehalten wurde, ferner wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurden.
Für die Kosten einer durch den Auftraggeber oder Dritten selbst vorgenommen Mängelbehebung hat SONNENSCHUTZWELT nicht zu haften.
6.4. Für natürlichen Verschleiß und Beschädigungen, die durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, ist die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
6.5. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich SONNENSCHUTZWELT vor, den Gewährleistungsanspruch nach freier Wahl, durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
6.6. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit, außer für Personenschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

VII. Datenschutz/Geheimhaltung
SONNENSCHUTZWELT verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen über das Datengeheimnis gemäß EU Verordnung 20116/679- Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) und über das Bankgeheimnis gemäß § 38 BWG (Bankwesengesetz) einzuhalten. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft (binnen 1 Monat), auf Berichtigung seiner Daten, auf Einschränkung ( der Speicherung / Verarbeitung), auf Löschung von Daten, auf Widerspruch der Verarbeitung, auf Widerruf der Einwilligung, auf Beschwerdemöglichkeit bei der DSB und auf Datenübertragbarkeit seiner Daten. SONNENSCHUTZWELT bewahrt die Daten gem. DSGVO, gem. der gesetzlichen Bestimmungen auf.

VIII. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von SONNENSCHUTZWELT, Gerichtsstand ist das für unseren Sitz jeweils sachlich zuständige Gericht.
Davon ausgenommen sind jene Verbrauchergeschäfte, für die § 14 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz gilt. Für alle Streitigkeiten gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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